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Frei, doch nicht in freiem Fall
Soziale Sicherung von Selbständigen
Die Künstler-Sozialkasse (KSK) nimmt Freiberuflerinnen und Freiberufler aus allen Berufen auf, die kreativ-künstlerisch arbeiten. Sie müssen diese Tätigkeit hauptberuflich ausüben und mit ihr mehr verdienen als mit einer "gerinfügigen Beschäftigung". Zur Zeit liegt dieser Satz bei 4.800 Euro im Jahr.
Scheinselbständige gelten rechtlich nicht als Freiberufler, sondern als Beschäftigte des hauptsächlichen Auftraggebers. Dieser Auftraggeber muss sie wie jeden anderen Arbeitnehmer bei Krankenkasse und Rentenversicherung absichern.
Freie Journalistinnen und Journalisten, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Bildhauer, Maler, Fotografen, Musiker und Komponisten können sich bei der KSK direkt um Aufnahme bewerben.
Die KSK ist selbst keine Kranken- oder Rentenversicherung. Sie tritt vielmehr bei Freien an die Stelle der Arbeitgeber. Sie zieht die Beiträge zur Sozialversicherung ein. Die Rentenbeiträge führt sie dann an die Deutsche Rentenversicherung (BfA) in Berlin ab. Die Beiträge zur Krankenversicherung erhält die vom Versicherten frei gewählte gesetzliche Krankenkasse.
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